Verwaltungsgericht Osnabrück weist Klage ab – Familie A. droht weiterhin die Abschiebung

Triggerwarnung: Rassistische und sexualisierte Gewalt

Im April letzten Jahres haben wir von Familie A. berichtet, die wir seit nun fast 1,5 Jahren gemeinsam mit dem Roma Center e.V. aus Göttingen und Refugium Flüchtlingshilfe e.V. in Braunschweig begleiten. Im Herkunftsland Nordmazedonien erlebte die Roma*-Familie massive rassistische Gewalt. Ein Teil der Familie wurde schwer misshandelt und hat sexualisierte Gewalt überlebt. Aufgrund des tief verankerten institutionellen Rassismus gegen Roma* erfuhr die Familie nach dem ersten Angriff von Seiten der Polizei keinerlei Unterstützung. Wenig später wurde das Haus der Familie niedergebrannt – dies war der endgültige Auslöser für die Flucht nach Deutschland.

Doch auch hier in Deutschland wird der in Nordmazedonien auf allen Ebenen der Gesellschaft verankerte Rassismus gegen Roma* geleugnet und im Asylverfahren nicht anerkannt. Dabei wird deutlich, wie tief rassistisch auch die deutschen Behörden gegenüber Sinti* und Roma* handeln. Die erfahrene Gewalt wird als individuell erfahrenes kriminelles Unrecht, statt als strukturell rassistisch gewertet. Zu behaupten, dass es keine Anhaltspunkte gebe, dass staatliche Behörden bei ihrer Schutzfunktion gegenüber Roma* versagen, widerspricht dabei sowohl den kollektiven Erfahrungen unzähliger betroffener Personen, als auch wissenschaftlichen Untersuchungen und Berichten von Gremien wie der „Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ der Bundesregierung.

Gegen den negativen Asylbescheid hat Familie A. eine Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht, die vor zwei Wochen verhandelt wurde. Diese Klage wurde nun abgewiesen, d.h. es wurde kein Abschiebungsverbot verhängt. Dass die meisten der Familienmitglieder wegen der vielfachen Traumata auf psychotherapeutische und medizinische Behandlung angewiesen sind, die in Nordmazedonien nicht gewährleistet sein wird, scheint für das Gericht nicht gegen eine Abschiebung zu sprechen – genau wie die drohende Obdachlosigkeit und erneute Gewalt.

Als allerletzte Möglichkeit haben wir nun einen Härtefallantrag bei der Härtefallkommission Niedersachsen eingereicht, welcher auch angenommen wurde und nun geprüft wird. Wir sind enttäuscht und wütend! Familie A. braucht ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und die Möglichkeit endlich zur Ruhe zu kommen!


Weitere Berichte und Informationen zu Familie A.

Stellungnahme vom Roma Center e.V./Roma Antidiscrimination Network, No Lager Osnabrück und Refugium Flüchtlingshilfe e.V., 15.03.2022: https://ran.eu.com/rassistisch-verfolgter-roma-familie-droht-abschiebung/
Blogpost, 3.4.2022: https://nolageros.noblogs.org/post/2022/04/03/pm-rassistisch-verfolgter-roma-familie-droht-abschiebung/
DW-Artikel, 3.4.2022, [TRIGGEERWARNUNG: Sexualisierte Gewalt]: https://www.dw.com/de/nordmazedonien-nach-misshandlungen-auf-ihr-gesicht-uriniert/a-61296826
Instagram-Post, 5.4.2022: https://www.instagram.com/p/Cb-F429MdvL/
Instagram-Post, 8.4.2022: https://www.instagram.com/p/CcGKZOcs3QN/