Spendenaufruf: Zugang zum Recht für sudanesische Geflüchtete

Das niedersächsische Innenministerium bzw. die Ausländerbehörden fordern seit Kurzem verstärkt die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung für geduldete Menschen aus dem Sudan ein. Ihre Identität gilt häufig als ungeklärt. Nun werden sie reihenweise aufgefordert, Passpapiere vorzulegen. Sudanesische Pässe werden allerdings nur in der Botschaft in Brüssel ausgestellt. Derzeit sind Reisen nach Brüssel angesichts der Corona-Situation nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die sudanesische Botschaft in Berlin stellt jedoch lediglich sog. Emergency Travelling Documents aus. Um solche Dokumente zu erhalten, müssen die Betroffenen eine Erklärung unterschreiben, freiwillig ausreisen zu wollen – was nicht der Wahrheit entspricht. Sie sind aus Angst vor Verfolgung durch die dortige Regierung aus dem Sudan geflohen. Daher wollen sie auch das Botschaftsgelände nicht betreten. Trotzdem entzieht die Ausländerbehörde nun vielen Betroffenen die Arbeitserlaubnis mit dem Vorwurf, sie würden bei der Identitätsklärung nicht mitwirken. Viele waren bereits berufstätig und mussten ihre Jobs nun aufgeben.Zudem wurden auch wieder Abschiebungen in den Sudan angeordnet. In einer Pressemitteilung des niedersächsischen Flüchtlingsrates heißt es dazu:

„Mehrfach haben niedersächsische Verwaltungsgerichte in den vergangenen Monaten entschieden, dass Abschiebungen […] gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG unzulässig sind […]. In den uns vorliegenden Urteilen […] stellen die Gerichte fest, dass besondere humanitäre Gründe vorliegen, weil im Sudan eine unmenschliche Behandlung auf Grund eines sehr hohen Gefährdungspotenzials droht. Eine Abschiebung wäre demnach ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weshalb Abschiebungshindernisse gem. § 60 Abs. 5 AufenthG bestehen.“

Die humanitäre Lage im Sudan hat sich, laut UN-Koordinierungsstelle für humanitäre Angelegenheiten, seit dem Regimewechsel zunehmend verschlechtert. Zudem weist die Bundesregierung den Sudan seit dem 31.01.21 als Hochrisikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aus.

Der Flüchtlingsrat empfiehlt betroffenen Sudanes:innen, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Vielen wurden jedoch bereits die Arbeitserlaubnis entzogen und/oder Sozialleistungen gekürzt, sodass sie sich die Kosten anwaltlicher Vertretung und andere (Gerichts-)Verfahrenskosten, welche beim Vorgehen gegen Abschiebungen, Beschäftigungsverbote usw. anfallen, nicht leisten.
In Zusammenarbeit mit der Refugee Law Clinic und Exil – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. wollen wir diese Kosten übernehmen. Bislang erwarten wir Kosten in Höhe von 5.000€ für insgesamt 25 Personen.

Sollte weniger Bedarf bestehen, wird das übrige Geld für den Notfalltopf des Refugee Law Clinic Osnabrück e.V. verwendet. So kommt es Klient:innen zugute, z.B. um Zugang zum Recht zu gewährleisten, um eine Familienzusammenführung zu organisieren o.ä.

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Oder mit einer Spende direkt auf folgendes Konto:

Empfänger: Refugee Law Clinic Osnabrück e.V.
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Verwendungszweck: Zugang zum Recht für sudanesische Geflüchtete