Von Lager zu Lager… Die GEAS-Reform ist da

Im Mai 2024 einigten sich die Staaten der EU auf die sog. GEAS Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem). Sie einigten sich auch darauf, dass diese Reform am 12. Juni 2026 inkraft treten soll, und dass bis dahin die Staaten den Pakt in eigene Gesetze und Infrastrukturen umgesetzt haben müssen. Das ist noch lange nicht der Fall, aber allein die Planung lässt Böses ahnen.

So gehören zu dem Pakt haftähnliche Lager an den EU-Außengrenzen. Die Idee ist, dass Geflüchtete an den Grenzen abgefangen werden sollen, damit sie erst gar nicht nach Europa kommen. Menschen, die die EU erreichen, sollen zunächst in geschlossenen Haftlagern an den EU-Außengrenzen inhaftiert werden. Die dort durchzuführenden Grenzverfahren können sechs Monate dauern – oder auch länger. Es wird geprüft, ob die Geflüchteten durch einen „sicheren“ Drittstaat gekommen sind. Ist das der Fall, kann der Asylantrag ohne inhaltliche und weitere Prüfung als unzulässig abgelehnt werden, und der Mensch kann ohne Prüfung der Asylgründe in diesen Drittstaat abgeschoben werden, kurz: Fluchtgründe bleiben ungesehen. Dasselbe gilt für die Herkunftsländer der Geflüchteten. Hierfür gibt es die Liste sicherer Herkunftsstaaten. Das sind Länder, bei denen im letzten Jahr eine Anerkennungsquote von höchstens 20% erreicht wurde. Durch die GEAS-Reform wird es künftig vier verschiedene Listen mit angeblich sicheren Herkunftsstaaten geben, einmal die bisherige deutsche Liste, zwei neue EU-Listen, und dann eine „dynamische“ Liste, die einmal im Jahr angepasst wird. Unter den „sicheren Herkunftsstaaten“ befinden sich u.a.: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko, Tunesien.
Mit Ablehnung des Asylersuchens in den Außenlagern werden die Menschen in das Rückführungsverfahren überstellt, das weitere 12 Wochen dauert.

Unter den haftähnlichen Bedingungen in den Außenlagern ist der Zugang zur unabhängigen Asylverfahrensberatung oder zu einem Rechtsbeistand extrem erschwert, da im GEAS nicht vorgesehen. Und mit der enorm ausgeweiteten Liste angeblich sicherer Drittstaaten und dem damit einhergehendem Urteil, dass diese Staaten für ein Asylverfahren zuständig seien, gibt es faktisch keine individuelle Prüfung der Asylgründe mehr.

Können Geflüchtete aufgrund der realen Situation in ihrem Herkunftsland nicht dorthin abgeschoben werden, sind sog. „return hubs“ (Abschiebezentren) in Ländern außerhalb der EU vorgesehen. Dorthin sollen Geflüchtete gebracht werden, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde – unabhängig davon, ob die Menschen einen Bezug zu diesem Land haben. Voraussetzung ist lediglich ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Staaten mit dem Drittland, dabei fließt viel Geld aus der EU in dieses Drittland, damit die Lager dort gebaut werden können. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, bis Ende 2026 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen, im Gespräch sind Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien. In Libyen z.B. soll die sogenannte Küstenwache, die bereits Menschenrechtsverletzungen wie Folter von Schutzsuchenden, Vergewaltigungen, Versklavung, Erpressung und Zwangsarbeit praktizierten, ggf. Ausbildungen von der Bundeswehr erhalten.

Zur Umsetzung des Paktes gibt es in Deutschland das ebenfalls menschenrechtsverletzende GEAS-Anpassungsgesetz. Danach sollen auch hier neue geschlossene Lager gebaut werden. Diese „Sondereinrichtungen“ sollen u.a. für die Dublin-Fälle da sein. Erwachsene sollen hier bis zu 24 Monate interniert werden können und Familien mit Kindern bis zu 12 Monate. Die Geflüchteten können dem Verlassensverbot unterliegen. Nur für Geflüchtete im Asylverfahren und für Familien mit Kindern darf das Verlassensverbot von 22:00 bis 6:00 angeordnet werden, aber auch damit wird die Einrichtung faktisch zu einem geschlossenen Zentrum.

Haft in einer Haftanstalt kann angeordnet werden, wenn gegen das Verlassensverbot verstoßen wurde.
Diese Haft kann auch für Kinder gelten.

Geflüchtete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist weniger als die Grundsicherung. Zudem wird das meiste Geld in Form von Sachleistungen und einer Bezahlkarte ausgegeben, diese Leistungen sollen noch gekürzt werden, wenn Geflüchtete nicht bei der sog. „Freiwilligen Ausreise“ mitwirken. Kürzungen stehen auch an, wenn eine geflüchtete Person, entgegen der Auflage, ein Dublin-Center verlassen hat, oder auch schlicht, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wurde.

Osnabrück und der Landkreis sind voll miteingeplant bei der Einrichtung von „Sondereinrichtungen“. Und zwar entstehen sie auf dem Gelände des Lagers an der Sedanstraße in Osnabrück und auf dem Gelände des Lagers in Bramsche-Hesepe, in Form von Containern. Das ist schön einfach, denn so haben die Behörden ohne weite Wege Zugriff auf die Schutzsuchenden, und auch die Behörden sind nicht weit, denn sie und die Staatsgewalt befinden sich gleich auf dem Lagergelände.

Diese neuen Lager sind geschlossene Orte, Orte der Isolation und der Ausgrenzung. Integrationsbemühungen werden zunichte gemacht. Unterstützer:innen wird die Arbeit unmöglich schwer gemacht.

Wir wollen wissen, wer mit gutem Gewissen Kinder inhaftiert oder abschiebt!
Wir fordern die Einhaltung der Menschenrechte – für alle!
Wir wollen wissen, mit welchem Recht Menschen eingesperrt werden!
Wir fordern die Zivilgesellschaft zur Solidarität mit allen Menschen auf der Flucht auf!
Freedom of movement for all!
Hier in Osnabrück, im Umland und überall sonst auf der Welt.

No Nation! No Border! Fight Law and Order!