Susanne Schreiber: Freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden- Entscheidungen oder Alternativlosigkeit?

April 2007; Diplomarbeit im Studiengang Geographie;  Universität Osnabrück

Volltext hier

Diplomarbeit zu der Frage, ob die „freiwillige Rückreise“ von Asylsuchenden wie sie im Lager Hesepe vorangetrieben werden soll als freiwillig betrachtet werden kann. Außerdem die bislang letzten veröffentlichten Zahlen zur Anzahl der „freiwillig“ ausgereisten, abgeschobenen sowie in die Illegalität gegangenen Personen.

„4.2.2 Umsetzung im Lager Bramsche – Hesepe

[…]Soweit vorhanden, folgen an dieser Stelle die Zahlen zu Rückkehr, Anerkennungen, Abschiebungen, Umverteilungen und untergetauchten Personen aus dem Lager Hesepe. Die Statistik über untergetauchte und umverteilte Personen wird seit dem Jahr 2004 nicht mehr geführt (schriftliche Mitteilung von U. Geister-Scharnhorst vom Niedersächsischen Innenministerium, 30.3.07).

Jahr

Freiwillige
Ausreisen

Abschie-bungen

Unterge-taucht

Umverteilt

gesamt

2001

35

30

77

8

231

2002

50

47

66

146

309

2003

19

30

84

117

250

2004

95

42

 

 

 

2005

117

37

 

 

 

2006

91

31

 

 

 

zahlenmäßige Aufteilung der Abgänge aus dem Lager in den Jahren 2001-2006 (Quelle: Zahlen von 2001-2003: Info- und Pressemappe vom Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebung, Zahlen von 2004-2006: schriftliche Mitteilung von U. Geister-Scharnhorst von Nieders. Innenministerium, 30.3.07) „

„7.3 Die politisch – gesellschaftliche Ebene

Auch wenn Lager wie das in Hesepe isolierte Orte sind, steht die Situation der dort lebenden Flüchtlinge immer auch in einer Wechselwirkung mit dem gesellschaftlichen Klima und den politischen Rahmenbedingungen außerhalb. Neben den Lagerbedingungen sind diese äußeren Umstände ein wichtiger Einflußfaktor für die Entscheidungssituation der Flüchtlinge: Sowohl die politischen und die daraus folgenden rechtlichen Aspekte als auch die gesellschaftliche Diskussion und die Art, wie die Mehrheit der Bevölkerung den Flüchtlingen gegenübertritt, haben direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Auf der politischen Ebene kommt noch hinzu, dass das Lager Hesepe Modellcharakter hat für die zukünftigen „Ausreiseeinrichtungen“, wie sie im Zuwanderungsgesetz vorgesehen sind – und auch für die Durchführung der „Freiwilligen Rückkehr“. Das Konzept der freiwilligen Rückkehr kann als Teil einer gesellschaftlichen und politischen Entwicklung betrachtet werden.
Aus diesen Gründen soll im Folgenden der Bogen geschlagen werden zu den in Kapitel 3.1.1 und 3.1.3 vorgestellten politischen Rahmenbedingungen für Flüchtlinge in Deutschland. Hier sind zuerst die Verschärfungen aus der Grundgesetzänderung von 1993, insbesondere die Drittstaatenregelung und das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, zu nennen, die es für Flüchtlinge unvergleichlich schwerer machten, in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Das neue Zuwanderungsgesetz von 2005 hat zwar geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung als asylrelevante Fluchtgründe anerkannt und damit eine deutsche Diskrepanz zum Völkerrecht im Flüchtlingsschutz annähernd beseitigt, hat aber an den übrigen Mißständen nichts geändert und teilweise, wie mit der Schaffung der „Ausreiseeinrichtungen“ neue Probleme geschaffen. Insgesamt läßt sich bei der Betrachtung der gesetzlichen Lage feststellen, dass der Regelungsbedarf immer mehr im Bereich der Zuwanderungsbegrenzung, die man auch als Flüchtlingsabwehr bezeichnen kann, gesehen und umgesetzt wird, als im Bereich des Schutzes von Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen aus ihren Herkunftsländern fliehen müssen. Das Thema der Aufrüstung an den Außengrenzen Europas ist in diesem Zusammenhang ein weiteres wichtiges Element, das einzubeziehen hier aber leider den Rahmen sprengen würde.
Die Folge der politischen und der daraus folgenden rechtlichen Entwicklung ist ein zunehmend schwierigeres Leben für Flüchtlinge in Deutschland; wobei hier eine Differenzierung erfolgen muss zwischen Flüchtlingen, die mittellos und hilfebedürftig hier ankommen auf der einen, und investitionskräftigen und hochqualifizierten ausländischen Personen auf der anderen Seite: Für letztere stehen spätestens seit dem neuen Zuwanderungsgesetz alle Möglichkeiten offen, auch die eines dauerhaften Aufenthaltstitels. Für diejenigen dagegen, die im Sinne einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht als „nützlich“ für Deutschland eingestuft werden, gibt es eine wachsende Anzahl von Verfahren, wie sie das Land schnell und reibungslos wieder verlassen sollen – die freiwillige Rückkehr, wie sie in Hesepe praktiziert wird, ist eine davon.
Durch die restriktive Auslegung der bestehenden Gesetze und die geplante Beschleunigung der Asylverfahren wächst zugleich auch die Zahl derjenigen Flüchtlinge, die mit einer Duldung und der damit einhergehenden unsicheren Perspektive zur Zielgruppe für die freiwillige Ausreise gehören. Die aktuelle Debatte um die Bleiberechtsregelung läßt erwarten, daß bald eine noch grössere Anzahl von Personen ohne jede Perspektive zu dieser Zielgruppe gehören wird.
Die Lage der Flüchtlinge in einem Lager wie Hesepe ist also durchaus als politisch gewollt zu bezeichnen und wird durch ein entsprechendes gesellschaftliches Klima getragen. Während bis zum Ende der 80er Jahre noch die überwiegende Zahl der Flüchtlinge aus dem damaligen Ostblock kam und kaum Schwierigkeiten hatte, in Deutschland anerkannt zu werden, hat sich seitdem die gesellschaftliche Debatte grundlegend verändert. Diskussionen um Asylmißbrauch und sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“ prägen heute die gesellschaftliche Wahrnehmung. In zunehmendem Maße werden Flüchtlinge nicht mehr als vor Notlagen fliehende Menschen wahrgenommen, sondern als eine Belastung der sozialen Sicherungssysteme und damit als Konkurrenz um die vermeintlich nicht für alle Bedürftigen ausreichende soziale Absicherung. Die Formel „keine Zuwanderung in die Sozialsysteme“ prägte nicht nur von Seiten der konservativen Parteien die Debatte um das neue Zuwanderungsgesetz. Aus einer solchen Perspektive mag dann auch die Unterbringung von Menschen in Lagern mit zentralisierter Essensversorgung noch als humanitärer Akt erscheinen und die Bereitstellung von Rückkehrhilfen als praktizierte Entwicklungshilfe.
In dieser Situation und vor dem Hintergrund einer weiterhin wachsenden Ausländerfeindlichkeit entstehen Lager wie das in Hesepe, um die Problematik aus der Öffentlichkeit herauszubringen, Protest bei eventuell brutalen Abschiebungen zu vermeiden und Flüchtlinge möglichst unbemerkt und mit humanitärem Anschein wieder aus Deutschland hinauszubefördern. Im Sinne des humanitären Erscheinungsbildes heißen dann auch Abschiebelager „Ausreisezentren“ und die Resignation und das Aufgeben von Flüchtlingen angesichts einer sanktionsbeladenen und ausweglosen Lagersituation „freiwillige Rückkehr“.
Vergegenwärtigt man sich diese politische und gesellschaftliche Entwicklung, so wird deutlich, daß die in dieser Arbeit beschriebene Form der freiwilligen Rückkehr dabei eine wichtige Rolle einnimmt. Unter den gegenwärtig herrschenden Bedingungen fehlt die Bereitschaft, Flüchtlinge in größerer Zahl aufzunehmen und ihnen eine Perspektive zu ermöglichen. Statt dessen werden Wege gesucht, diejenigen wieder aus dem Land zu bekommen, die unter dem Kriterium der wirtschaftlichen Verwertbarkeit keinen Gewinn versprechen. Gewaltsame Abschiebungen bringen dabei aufgrund der Berichterstattung in den Medien und möglicherweise auch aufgrund des internationalen Ansehens Probleme mit sich. Zudem sind sie deutlich teurer als die geförderte freiwillige Rückkehr (vgl. S. 49). An dieser Stelle hat die sogenannte freiwillige Rückkehr eine wichtige Funktion, da sie Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren wollen, dazu bringt, dies doch zu tun – in den Augen der Öffentlichkeit freiwillig und mit Rückkehrhilfen ausgestattet. Die Bedingungen des Lagerlebens und die genauen Umstände, unter denen sich Flüchtlinge für die freiwillige Rückkehr entscheiden, entziehen sich weitestgehend der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Einzelne kritische Ansätze zeigen sich in verschiedenen Medienberichten, in stärkerem Maße im Januar 2007, als der Begriff „freiwillige Ausreise“ zum „Unwort des Jahres 2006“ gekürt wurde. Die Begründung der Unwort-Jury: „die Freiwilligkeit einer solchen Ausreise darf bezweifelt werden“, wurde in fast allen Medien rezipiert (vgl. z. B. Frankfurter Rundschau vom 21.1.07).
Bei Beachtung der dargestellten gesellschaftlichen und politischen Umstände erscheint es verständlich, dass echte „Freiwilligkeit“ im Konzept der freiwillgen Rückkehr keine wichtige Rolle einnimmt. Eine kritische Debatte über die „Freiwilligkeit der freiwilligen Rückkehr“ findet nur in geringem Maße statt. Sie könnte auch nicht isoliert von den übrigen Fragen der deutschen und der europäischen Flüchtlingspolitik geführt werden sondern müßte die Frage nach dem Umgang mit Flüchtlingen insgesamt in den Blick nehmen und sich mit den globalen Disparitäten zwischen Nord und Süd sowie der Frage der weltweiten Verteilungsgerechtigkeit auseinandersetzen. Eine solche Debatte scheint jedoch derzeit nicht in Sicht. “