3. Stellungnahme: Eine Liegestütz. 3 Polizist*innen. Wer gewinnt?

Wie vor Kurzem berichtet, hat sich was getan. Die Abschiebung von Lame am 28.01.2025 hat ein Nachspiel. Im Folgenden berichten wir von den vier Personen gegen die weiterhin juristisch vorgegangen wird. Sie erhielten Post von der Staatsanwaltschaft. Die wünscht sich ein Verfahren. Das Gericht wird bald ein Hauptverfahren eröffnen.

Wenn man den fragwürdigen Vorwürfen Glauben schenken würde, spielte sich vor dem AMEOS etwas ab was eher an einen drittklassigen Actionfilm erinnert. Dabei ist die Darstellung verzehrt und teilweise schlicht an den Haaren herbeigezogen.

Allen vieren wirft man Widerstand gegen die Staatsgewalt vor (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB). Toller Titel eigentlich, ginge es da nicht um so viel. Wie genau dieser Widerstand ausgesehen haben soll, könnt ihr selbst nachlesen, wir hängen euch einen der Briefe an.

Einer Person wird zusätzlich auch noch Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen (§ 114 StGB). Unter anderem von dem Moment als die Person die Arme unter dem Körper verschränkt haben soll, als sie bereits von zwei Polizist*innen als Sitzpolster missbraucht wurde, ging wohl eine enorme Gefahr für die Beamten aus.

Erwähnt werden sollte auch, dass beide Paragrafen im Strafgesetzbuch nur für Beamt*innen gelten und sehr gerne gegen Proteste verwendet werden. Allein eine abwehrende Haltung der Arme gegen Schlagstockschläge kann somit in einer Haftstrafe enden.

Ganz fehlerfrei ist die Anklageschrift auch nicht. Hier ein paar Lowlights:

  • Bei eine*r von uns haben sie ganz vercheckt, dass die Person auch anwaltlich vertreten wird. Ist ja auch nicht wichtig.
  • Dann schreibt die Staatsanwaltschaft, das nur zehn Menschen vor Ort waren. Sie nennen sie “Abschiebungsgegner”. Das widerspricht aber allein schon den zwölf Anzeigen, die die Polizei im Februar letzten Jahres verschickte. Und wir würden auch sagen, dass es schon mindestens 30 waren. Aber verzählen tut sich die Polizei ja häufiger. Jede*r kennts von Demos.
  • Zwei Angeklagte werden gleichzeitig auch als Zeug*innen benannt, neben 15 Beamt*innen und AMEOS-Angestellten.

Was heißt das nun? Es heißt, dass es mit Sicherheit Ende des Jahres, oder kommendes Frühjahr Gerichtsverhandlungen geben wird. Fühlt euch schonmal herzlichst eingeladen. Und es heißt auch, dass wir vor Gericht stehen, weil wir einer Person beistehen wollten, die gegen ihren Willen und unter unmenschlichen Bedingungen gezwungen wurde, Deutschland zu verlassen.

Trotz aller Polemik ist uns wichtig zu betonen: Wir nehmen das ernst. Wir finden nicht im Geringsten witzig, was hier passiert und warum es passiert: Polizei und Justiz werden im Zuge einer sich verschärfenden Abschiebepolitik und dem (politisch gewollten) Angriff auf das Asylrecht in Stellung gebracht. Ihre Repressionen halten dem Staat den Rücken frei. Wir werden trotzdem weiterkämpfen und ihr solltet das auch tun! Eure Solidarität und die Rote Hilfe halten uns den Rücken frei.

Ihr könnt uns unterstützen mit einer Spende an die Rote Hilfe oder in die Spendendose im Mano Negra (Alte Münze 12), indem ihr diese Stellungnahme teilt und zu den Prozessterminen kommt. Neuigkeiten dazu wann es so weit ist, erfahrt ihr hier.

Gemeinsam gegen jede Abschiebung!
No Borders! No Nations! Stop Deportations!

Osnabrück, 22.04.2026


Leider lassen sich die einzelnen Seiten nicht aufrufen. Aber ranzoomen ist eine ganz gute Möglichkeit um sie zu lesen.