2. Stellungnahme: 872,95 € für ein bisschen Uhu auf der Motorhaube – die spinnen doch…

Ihr erinnert euch an die Abschiebung im Februar letzten Jahres? Vielleicht auch nicht. Gar nicht schlimm:
Damals wurde unser Freund Lame aus der geschlossenen Station des AMEOS in Osnabrück abgeschoben. Gegen dieses brutale Vorgehen der Polizei und LAB protestierten letztes Jahr um die 30 Personen vor Ort. Gegen zwölf von ihnen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zur Abschiebung und zu Lames aktueller Situation in Gambia findet ihr hier mehr.

Zum Stand der Dinge haben diese Menschen eine zweite Stellungnahme verfasst, die wir hier gerne teilen wollen. Die erste Stellungnahme findet ihr hier. Lest und teilt gerne und vielleicht könnt ihr auch ein wenig Geld an die Rote Hilfe spenden oder beim nächsten Soli-Event.

Und jetzt lassen wir die Betroffenen sprechen:


2. Stellungnahme der Repressionsbetroffenen im Zusammenhang mit der Abschiebung (von Lame K.) aus dem Ameos

Wer entscheidet, wo ein Mensch leben darf, anhand welcher Maßstäbe wird das verhandelt? Was passiert, wenn Unrecht zu Recht wird?

Letztere Frage lässt sich konkret beantworten: Vor vierzehn Monaten haben sich an die 30 Personen vor dem AMEOS Klinikum Osnabrück eingefunden, um sich dem Unrecht in den Weg zu stellen – eine Abschiebung aus einem Ort, der psychisch kranken Menschen ein sicherer Raum sein soll. Über Lames Situation in Gambia wurde an anderer Stelle berichtet. Auch Lame braucht dringend weiter Unterstützung.

Hier geht es jetzt um einen Teil der Menschen, die sich damals an Lames Seite gestellt haben.

Im Januar 2026 erhielten sieben der zwölf Beschuldigten Briefe: die Staatsanwaltschaft informiert darüber, dass die Anzeigen wegen vermeintlichen Hausfriedensbruchs fallengelassen wurden. Schön! Aber wir wollen nicht vergessen, dass das AMEOS selbst diese Anzeigen stellte, mutmaßlich um Menschen einzuschüchtern, die zurecht etwas gegen die Beteiligung der Klinik in Lames Abschiebung hatten. Anlässlich einer Kundgebung zum Jahrestag der Abschiebung lies das AMEOS über eine Anwaltskanzlei Droh-E-Mails an No Lager verschicken.

Da warens nur noch fünf…

Vielleicht habt auch ihr angenommen, dass Sekundenkleber auf Autolack mit ein wenig Aceton einwandfrei entfernt werden kann. Naja – die Bullen wollen uns eines anderen belehren, denn die Autos der Landesaufnahmebehörde scheinen zart besaitet zu sein und brauchen eine ganz spezielle Behandlung. So sei beim Ankleben einer Hand auf der Motorhaube ein Schaden von 872,95 Euro entstanden. Für diesen Betrag fällt uns auf jeden Fall noch viel mehr ein, was man hätte machen können.

Die Person mit dem Sekundenkleber erhielt nun einen Strafbefehl u.a. wegen Sachbeschädigung (§ 154a Abs. 1 StPO und §§ 240 Abs. 1, Abs. 3, 303, 303c, 22, 23 StGB). Den Brief fügen wir anbei – aus persönlichen und rechtlichen Gründen haben wir einige Daten herausgeschnitten.
Insgesamt 1.584,50 Euro sollen bezahlt werden; 50 Tagessätze à 30 Euro. Gegen den viel zu hoch angesetzten Tagsessatz für eine lohnarbeitslose Person haben wir fristgerecht Einspruch erhoben, der Tagessatz wurde nun auf 15 Euro runtergesetzt. Die rechtliche Empfehlung für diese finanzielle Ausgangslage liegt bei 5 bis 10 Euro.

Auch die vier anderen erhielten Post. Hierzu in einer nächsten Stellungnahme mehr.

Gemeinsam gegen jede Abschiebung!
No Borders! No Nations! Stop Deportations!

Osnabrück, 01.04.2026


Hier der Hausfriedensbruch (lässt sich gut durch heranzoomen lesen):

Hier der Strafbefehl (lässt sich gut durch heranzoomen lesen):