Morgen endet eine Petition gegen „Racial Profiling“, das heißt gegen verdachtsunabhängige Polizeikontrollen ausländisch aussehender Mitbürger wendet.
Hier geht es zur Petition: http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling
Zum Hintergrund
Konkret ging es um den klassischen Fall der „verdachtsunabhängigen Kontrolle“ der Bundespolizei auf einer Zugstrecke der
Deutschen Bahn. Der betroffene Schwarze Deutsche Bahnreisende hatte eine Klage gegen zwei Bundespolizist_innen
eingereicht, da er sich durch die gegen ihn gerichtete Kontrolle, Durchsuchung und Abführung rassistisch behandelt fühlte.
Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen hatte er sich geweigert, seine Papiere vorzuzeigen. Da der Kläger seine
Papiere nicht vorlegte, durchsuchten die Beamten seinen Rucksack, ohne aber die Ausweispapiere zu finden. Daraufhin
wurde der Kläger zur zuständigen Dienststelle der Bundespolizei verbracht, wo bei ihm ein Führerschein gefunden und seine
Personalien festgestellt werden konnten. Das alles wollte der Reisende nicht ohne Konsequenzen über sich ergehen lassen
und klagte. Die Bundespolizei zeigte den Mann zeitgleich wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen den Mann
geben die Beamten zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben. Das Verwaltungsgericht
Koblenz wies die Klage des Bahnreisenden zurück mit der Begründung, dass bei Kontrollen, die der Verhinderung der
„illegalen Einreise“ von Personen nach Deutschland dienten, das „äußere Erscheinungsbild“ als Auswahlkriterium
hinzugezogen werden könnte. Dieser offenen Billigung von Rassismus trat das Oberlandesgericht Frankfurt, im gleichen Fall
zumindest indirekt entgegen. Sie entschieden, dass der Betroffene dann dem Beamten auch ins Gesicht sagen durfte, das
Verhalten erinnere ihn an die Methoden der SS. (Mehr dazu siehe unten.)
Mehr zum Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-presseinformationen
Mehr zum Urteil am Frankfurter Oberlandesgericht
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=106,753,0,0,1,0
Eine Stellungnahmen zu dem Gerichtsurteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts von Seiten der Anti-Diskriminierungsstelle
des Bundes lesen sie hier.
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/Racial%20Profiling_20120404.html