Termin: 01.11.2014 – 14:00 Uhr
Ort: Ausländerbehörde am Ludgerikreisel in Münster
Von: http://barkhindobleibt.blogsport.de/
Die Klage auf Bleiberecht des Saerbecker Asylbewerbers Barkindho D. wurde abgelehnt.
Trotz religiöser Verfolgung, Morddrohungen gegen seine Person, seit Jahrzehnten andauerndem Krieg in Guinea und einer aktuellen Ebola-Epidemie, sieht der Richter bzw. das Verwaltungsgericht in Münster keine stichhaltigen Gründe für eine Gefährdung des Klägers (Barkindho D.). Und das Gericht macht es sich in diesem Fall sehr einfach, indem es alle Gefahren für Barkindho negiert oder relativiert. Es entschied, dass die Klage zulässig, aber unbegründet sei.
Derweil verbieten andere Bundesländer generell alle Abschiebungen nach Guinea, da das Gesundheitsrisiko durch Ebola zu hoch ist. Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schieben wegen Ebola ausdrücklich keine Asylbewerber mehr nach Westafrika ab. Das Bundesinnenministerium in Berlin erklärte auf Anfrage, die Aussetzung der Abschiebungen sei aufgrund des Gesundheitsrisiko angemessen.
Unsere Forderungen für Barkindho lauten daher wie folgt:
1. Uneingeschränktes und unbegrenztes Bleiberecht // Anerkennung seiner Fluchtgründe // Keine Abschiebung
2. Aufhebung des Arbeitsverbotes und die Erlaubnis eine Ausbildung anzufangen
3. Aufhebung der Residenzpflicht
Bleiberecht für Alle
So wie Barkindho, geht es vielen Asylbewerber*innen: Jedes Jahr verlassen tausende Menschen ihre Häuser, ihre Familien und ihre bekannte Umgebung, weil es für sie, in ihrer Heimat nicht mehr lebenswert ist. Wir glauben, dass es keinem Menschen leicht fällt, alles was sie oder er hat aufzugeben, um nach einer meist gefährlichen Reise in ein Land, in dem sie oder er niemanden kennt und in dem Asylbewerber*innen in der sozialen Hierarchie ganz weit unten stehen, am Existenzminimum ein geduldetes Leben zu führen.
Und ein derart feindliches Klima für Asylbewerber*innen, wie wir es in Deutschland tagtäglich sehen/lesen/spüren, ist nicht nur in höchstem Maße unwürdig, es ist von uns auch mit äußerster Schärfe zu verurteilen. Residenzpflicht, Arbeitsverbot, Lebensmittelgutscheine und oft menschenunwürdige Unterbringung sind nur einige der Diskriminierungen, mit denen Geflüchtete zu kämpfen haben.
Die Öffentlichkeit wird leider nur vereinzelt auf besonders schwere oder zufällig ans Tageslicht gelangte Einzelfälle aufmerksam, wie kürzlich auf die Misshandlungen von Asylbewerber*innen durch den privaten Sicherheitsdienst in einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach. Eine Folge von rassistischen Ressentiments der Mitarbeiter*innen, gepaart mit dem Prozess der Privatisierungen von Flüchtlingsunterkünften, die dann von profitorientierten Unternehmen betrieben werden.
Überforderte Kommunen beschweren sich über fehlende Gelder und Unterstützung durch die Bundesregierung, die keinerlei Bemühungen zeigt, Gelder zu investieren, um Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen, und sich stattdessen darum bemüht, die Anzahl der Asylbewerber*innen durch Abschreckung möglichst gering zu halten.
Das Asylrecht ist eine Farce
Die Ablehnung des Urteils ist kein Einzelfall. Bereits 1993 wurde deutsches Asylrecht durch die sichere Drittstaatenregelung faktisch abgeschafft, später durch die Dublin II und III-Verordnungen weiter eingeschränkt. Diese Gesetze regeln, dass Asylbewerber*innen ihren Antrag in dem Ersteinreiseland der EU oder bei Reise durch einen sicheren Drittstaat dort stellen müssen, diese Anträge können also in Deutschland ohne weiteres als unbegründet abgelehnt werden. Deutschland entzieht sich hiermit jeglicher Verantwortung und anstatt der Öffnung von Grenzen angesichts großer Flüchtlingsströme aktueller Konflikte, beispielsweise in Syrien, werden Programme wie „Mos Maiorum“ beschlossen, mit welchem EU-weit mehr als 20.000 Polizist*innen auf Jagd nach illegalisierten Menschen gehen – mit dem Ziel, diese abzuschieben und an Informationen über Fluchtrouten und Netzwerke zu gelangen. Dabei ist aber auch nicht zu vergessen, dass dieses Schicksal Menschen ohne Papiere auch außerhalb solcher Programme mit großer Sicherheit droht.
Asyl steht laut Gesetz politisch und auch religiös verfolgten Menschen zu. Maßstäbe hierfür werden aber oft viel zu hoch gesteckt oder wie in Barkindhos Fall Fluchtgründe und die Situation im Herkunftsland verharmlost – das Asylrecht wird somit zu einer Farce.
Wir fordern daher nicht nur das Bleiberecht für Barkindho, sondern ein generelles Bleiberecht für alle Geflüchteten!
Wir fordern Solidarität mit Barkindho, Solidarität mit Geflüchteten und ein menschenwürdiges Leben für alle.