Hier unser Redebeitrag von der Kundgebung gegen Polizeigewalt in Osnabrück (danke an AJOLi für die Organisation):
Wir wollen diesen Beitrag den spezifischen Formen rassistisch motivierter Gewalt durch die deutschen Justizbehörden widmen denen Schwarze Menschen und People of Color in Deutschland täglich ausgesetzt sind.
Der bekannteste Fall ist vermutlich der des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh welcher auf mysteriöse Weise, während er an Händen und Füßen gefesselt war, in seiner Zelle verbrannte. Unabhängige Gutachten haben mittlerweile den Einsatz von Brandbeschleuniger bestätigt, das Verfahren wurde dennoch im Oktober 2017 vom zuständigen Gericht eingestellt. So warten die Angehörigen bis heute vergeblich auf die notwendige Aufklärung.
Ein weiterer Fall, auf den wir hinweisen möchten, ist der des Nigerianers Achidi John, dem wegen dem Vorwurf des Drogenhandels in Hamburg im Dezember 2001 im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme gegen seinen Willen Brechmittel verabreicht wurde. John starb in Folge dieses menschenverachtenden Vorgehens mehrere Tage später an Herzversagen. In diesem Fall hielt es die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht einmal für notwendig ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, da nach ihrer Auffassung zu keinem Zeitpunkt ein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens bestanden haben soll. Erst fünf Jahre später wurde diese Praxis durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abgeschafft, nachdem sie seit ihrer Einführung im Sommer 2001 an etwa 500 Menschen, vor allem Geflüchteten, durchgeführt wurde. Ein interessantes Detail an dieser Stelle ist, dass für die Einführung dieser Praxis ausgerechnet der damalige Hamburger Innensenator und aktuelle Kanzlerkandidat der SPD Olaf Scholz verantwortlich war.
Diese beiden Fälle sind nur zwei traurige Beispiele einer ganzen Reihe von ähnlichen Taten durch deutsche Justizbehörden. So zählt die Kampagne „Death in Custody“ 179 Todesfälle von Schwarzen Menschen, People of Color und von Rassismus betroffenen Menschen in deutschem Gewahrsam seit 1990. Aufgrund des Mangels an systematischer Erfassung solcher Fälle ist allerdings davon auszugehen, dass auch hier die Dunkelziffer um ein vielfaches höher ausfällt. Und auch in diesen Fällen zeigt sich, dass es nur in den aller seltensten Fällen zu Verurteilungen der Schuldigen durch die Behörden kommt.
Doch diese Todesfälle stellen nur die extremste Ausprägung des institutionalisierten Rassismus in den Justizbehörden dar. Das Problem fängt schon viel früher an, so zum Beispiel durch die Praxis des „Racial Profiling“ bei der Menschen einfach nur aufgrund der Tatsache, dass sie eben nicht der Märchenfigur der*des prototypischen Deutschen entsprechen durch Polizeibeamt*innen kontrolliert werden. Wird nach dem Grund der Maßnahmen gefragt, saugen sich die Beamt*innen allerlei fadenscheinige Erklärungen aus den Fingern. Im Austausch mit Betroffenen stellt sich heraus, dass die überwiegende Mehrheit von Schwarzen Menschen und People of Color in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben die Erfahrung einer solchen „anlasslosen Kontrolle“, wie es im Polizeisprech heißt, machen musste. Es gibt in Deutschland übrigens kein explizites Verbot dieser doch so offensichtlich verfassungswidrigen Praxis, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Ländern. Unter ihnen sogar die USA, einer der traurigen Hotspots institutionalisierter und rassistischer Gewalt. Nicht nur, dass diese Praxis nach der Einschätzung vieler Expert*innen ineffektiv ist, sie hat auch für die Opfer Folgen von öffentlicher Demütigung bis hin zu physischen und psychischen Verletzungen und Krisen. Gedeckt wird das Ganze dabei durch einen Bundesinnenminister, der die Existenz dieses Vorgehens entgegen unzähliger Berichte von Opfern und Zeug*innen weiterhin vehement bestreitet.
Bei Abschiebungen wird Polizeigewalt scheinbar behördlich nicht nur akzeptiert, sondern als notwendig eingestuft. Das Antifolter-Komitee des Europarats, das sich gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzt, hat 2019 Deutschland für „unangemessene“ Polizeigewalt bei Abschiebungen kritisiert. Ebenfalls bemängelt wurde eine Abschiebehafteinrichtung mit ungeschultem Wachpersonal, das Abschiebepflichtige wie Strafgefangene behandelte. Die Polizei sagte daraufhin, dass Abschiebungen nur von dazu geschulten Polizist*innen durchgeführt werden dürfen. Die Umsetzung dessen ist durch viel geschilderte Gewalt bei Abschiebungen fraglich. Genauso fraglich sind das Inhaftieren und Abschieben schutzsuchender Menschen generell.
Es ist mittlerweile gängige Polizeipraxis Menschen in ein Gefängnis zu stecken, die keinerlei Verbrechen begangen haben. Das, was diesen Menschen vorgeworfen wird, ist ihre bloße Existenz, ihr bloßer Aufenthalt in der BRD. Sie werden eingesperrt, da der Staat vermutet, die Personen könnten sich ihrer Abschiebung durch Flucht entziehen. Dort sind diese Menschen, die keine Straftat begangen haben, teilweise monatelang eingesperrt, sind von der Außenwelt komplett abgeschnitten und müssen dort auf ihre Abschiebung warten. Und so leben Geflüchtete, nachdem sie bereits die psychologischen Strapazen einer Flucht mit ungewissem Ausgang auf sich genommen haben, in stetiger Angst davor Nachts von Polizist:innen aus ihrem Bett gerissen und in ein Gefängnis gesperrt zu werden. Auch das ist explizit eine Form von Gewalt durch die Behörden.
Es ist beinahe unverständlich wie die deutschen Behörden bei dieser erdrückenden Faktenlage immer noch in der Lage zu sein scheinen, den Vorwurf des institutionellen Rassismus und sich daraus ergebender Gewalt, von sich zu weisen. Würden Sie sich dies eingestehen, so müsste nämlich die logische Konsequenz die Abschaffung dieser systematischen Missachtung der Menschenwürde in all ihren Formen sein.
Unsere Konsequenz daraus ist die uneingeschränkte Solidarität mit den Opfern dieser rassistischen Staatspraxis, sowie das schonungslose Aufzeigen dieser menschenverachtenden Gewalt. Wir geben keine Ruhe bis alle (Abschiebe-)Knäste leer sind und bis der Rassismus in Staat und Gesellschaft ein Ende findet!
No justice, no peace – abolish the police!